Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.05.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86   

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BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86 (https://dejure.org/1986,1599)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1986 - 6 C 2.86 (https://dejure.org/1986,1599)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1986 - 6 C 2.86 (https://dejure.org/1986,1599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Entscheidungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 797
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86
    Die im Urteil des Senats vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 [BVerwG 24.10.1984 - 6 C 49/84]) und auch sonst in der bisherigen Rechtsprechung des Senats offengelassene Frage, ob die für das Bundesamt für den Zivildienst geltenden Anforderungen der Anerkennung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 KDVG bei bewußter Inkaufnahme der "lästigen Alternative" sich von den Anforderungen prinzipiell oder aber nur in einzelnen Aspekten unterscheiden, die von den Prüfungsgremien in dem hier in sinngemäßer Anwendung des § 22 KDVG anzuwendenden Verfahren nach dem Dritten Abschnitt des Gesetzes zu beachten sind, ist auch in dem oben erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 nicht eindeutig und abschließend beantwortet worden.

    Diesen Ausführungen zum Unterschied zwischen dem Verfahren des Bundesamts und dem hier anzuwendenden Verfahren nach dem Dritten Abschnitt des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes ist nicht zweifelsfrei zu entnehmen, worauf sich die "eingehendere" Prüfung durch die Ausschüsse und Kammern jeweils beziehen soll, ob sie also der Ermittlung weiterer tatsächlicher Anhaltspunkte (neben der Inkaufnahme der "Lästigen Alternative") für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zur Gewinnung der in § 14 Abs. 1 KDVG verlangten Überzeugung dienen soll oder lediglich dazu, aufgetretene Zweifel am Vorliegen der geltend gemachten Gewissensentscheidung aufzuklären und ggf. auszuräumen (vgl. zu dieser Alternative BVerwGE 70, 216 [BVerwG 24.10.1984 - 6 C 49/84]).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86
    Dagegen sind die grundsätzlichen Rechtsausführungen des Verwaltungsgerichts zur Anwendung des neuen Rechts der Kriegsdienstverweigerung auf einen "Zweitantrag", wie ihn der Kläger - nach Rücknahme seiner Klage gegen die ablehnenden Verwaltungsentscheidungen über seinen unter der Geltung des alten Rechts gestellten Erstantrag - unter Bezugnahme auf sein ursprüngliches Anerkennungsbegehren unter der Geltung des neuen Rechts gestellt hat, insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 (BVerfGE 69, I = NJW 1985, 1519 [BVerfG 24.04.1985 - 2 BvF 2/83] = DVBl. 1985, 671) zum Kriegsdienstverweigerungsgesetz jedenfalls im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86
    Wie der Senat schon in seiner ersten zur Auslegung des am 1. Januar 1984 in Kraft getretenen neuen Rechts der Kriegsdienstverweigerung ergangenen Entscheidung (Beschluß vom. 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - DVBl. 1984, 727>) näher ausgeführt hat, ist durch die Neuregelung bei Aufrechterhaltung des bisherigen Maßstabes für die Anerkennung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ein anderes Verfahren getreten, in dem die erforderliche hinreichend sichere Überzeugung dafür gewonnen werden soll, ob die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe auf einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG beruht; prinzipiell ist an die Stelle der bisherigen mündlichen Gewissenserforschung die bewußte Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines konkret.
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86
    Der Senat hat insbesondere im Urteil vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - (BVerwGE 69, 90 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 146) ausgeführt, falls der Wehrpflichtige zur Begründung seines zweiten Anerkennungsantrages (nach bestandskräftiger Ablehnungsentscheidung) substantiiert neue Gesichtspunkte dafür vortrage, daß seine Ablehnung des Kriegsdienstes mit der Waffe nunmehr auf einer unter dem Zwang des Gewissens getroffenen Entscheidung beruhe, stehe ihm ein Rechtsanspruch auf eine Entscheidung in der Sache zu.
  • BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Isolierte Anfechtung - Entscheidungsspielraum

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86
    Bei dem Urteil vom 14. März 1984 und auch bei früheren Entscheidungen des Senats zu erneuten Anträgen zunächst erfolglos gebliebener Kriegsdienstverweigerer (vgl. Urteile vom 7. September 1982 - BVerwG 6 C 61.81 - und 22. April 1983 - BVerwG 6 C 138.82 -, jeweils mit weiteren Nachweisen) handelte es sich um die Frage, bei welchen Änderungen der Sachlage eine erneute Sachentscheidung über ein Anerkennungsbegehren geboten oder jedenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen Prüfungsgremien zulässig war und worauf sich die erneute Prüfung dieses Begehrens zu beziehen hatte.
  • BVerwG, 22.04.1983 - 6 C 138.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86
    Bei dem Urteil vom 14. März 1984 und auch bei früheren Entscheidungen des Senats zu erneuten Anträgen zunächst erfolglos gebliebener Kriegsdienstverweigerer (vgl. Urteile vom 7. September 1982 - BVerwG 6 C 61.81 - und 22. April 1983 - BVerwG 6 C 138.82 -, jeweils mit weiteren Nachweisen) handelte es sich um die Frage, bei welchen Änderungen der Sachlage eine erneute Sachentscheidung über ein Anerkennungsbegehren geboten oder jedenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen Prüfungsgremien zulässig war und worauf sich die erneute Prüfung dieses Begehrens zu beziehen hatte.
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Daß zuvor die schlüssige Darlegung einer Gewissensentscheidung bejaht worden sein muß (Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2 S. 12 f.; Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 49.86 - BVerwGE 79, 33, 37 f.), sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86

    Kriegsdienstverweigerung - Materielle Rechtskraft - Gewissensentscheidung -

    Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil und führt aus, anders als in dem vom erkennenden Senat durch Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - entschiedenen Fall sei das erste Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht durch eine im Hinblick auf die Änderung der Rechtslage erklärte Rücknahme des Anerkennungsantrages abgeschlossen worden, sondern deshalb, weil zur Überzeugung des Verwaltungsgerichts der Kläger die erforderliche Gewissensentscheidung nicht getroffen gehabt habe.

    Es befindet sich damit in Einklang mit den Urteilen des Senats vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1> und - BVerwG 6 C 2.86 - .

  • BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90

    Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren

    Damit hat das Verwaltungsgericht Bedeutung und Gewicht dieses "tragenden Indizes" verkannt, das - die Schlüssigkeit der dargelegten Gewissensentscheidung vorausgesetzt (vgl. dazu Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2) - als Nachweis der Glaubhaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung grundsätzlich ausreicht, solange der Wehrpflichtige nicht durch eigenes, gegensätzliches Verhalten konkrete Zweifel begründet, die er sodann nicht auszuräumen vermag und die deshalb eine Vollprüfung gebieten (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 34.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 3 sowie Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 20).
  • BVerwG, 11.04.1990 - 6 C 36.88

    Pflicht des Gerichts zur Auseinandersetzung mit der Beantwortung eines

    Dann aber mußte sich das Verwaltungsgericht in den Gründen seiner Entscheidung prinzipiell mit jeder Antwort des Klägers auf jede der ihm gestellten Fragen auseinandersetzen, wenn es nicht bereits aufgrund einzelner seiner Antworten zu der fundierten Überzeugung gelangt war, er habe keine Gewissensentscheidung getroffen - etwa weil der Kläger im Rahmen der Darlegung seiner Beweggründe für die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe ausschließlich politische Erwägungen angeführt hätte, die die Annahme einer Gewissensentscheidung ausgeschlossen hätten (vgl. dazu z.B. Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 -, Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels als

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Bereitschaft zur Ableistung des verlängerten zivilen Ersatzdienstes sei nur ein Indiz für die behauptete Gewissensentscheidung, könne diese aber nicht ersetzen, steht im Einklang mit den in der Beschwerdebegründung zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - (Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1987, 797) und vom 3. Februar 19 88 - BVerwG 6 C 49.86 - (BVerwGE 79, 33, 37; im angefochtenen Urteil und in der Beschwerdebegründung jeweils unrichtig: 19 82 ).
  • BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum Zweck der unentgeltlichen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das "tragende Indiz" der Inkaufnahme der "lästigen Alternative" des verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als ein wesentliches Mittel zum Nachweis für die Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen erst dann zum Zuge kommen, wenn zuvor die schlüssige Darlegung einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG bejaht worden ist (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2 und Beschluß vom 21. April 1988 - BVerwG 6 B 69.87 -).
  • BVerwG, 26.07.1990 - 6 C 27.89

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

    Damit hat es sich aber auch in Widerspruch zu den einschlägigen Ausführungen des von der Revision erwähnten Urteils vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - (Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2) gesetzt.
  • BVerwG, 12.10.1988 - 6 B 15.88

    Rüge einer Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Antrag

    Das angefochtene Urteil beruht nicht auf einer Abweichung von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - sowie Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - ).
  • BVerwG, 25.07.2002 - 6 B 47.02
    In der vom Kläger formulierten Allgemeinheit sind die Rechtsfragen in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2 S. 12 ff.; Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 3.86 - BVerwGE 79, 24, 26 ff.; Urteil vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 1; Beschluss vom 18. Februar 1994 - BVerwG 6 B 41.93 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 6) und bedürfen nicht der erneuten Entscheidung in einem Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 09.11.1987 - 6 B 29.87

    Verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung

    Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Voraussetzungen, unter denen ein vom Bundesamt für den Zivildienst gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG wegen unvollständiger Antragsunterlagen abgelehnter Wehrpflichtiger als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG anzuerkennen ist, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1> und BVerwG 6 C 2.86 - ; vgl. neuestens auch Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 -) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • BVerwG, 20.01.1995 - 6 B 58.94

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verfahrenskosten nach Erledigung der

  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 B 12.89

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis der

  • BVerwG, 21.04.1988 - 6 B 69.87

    Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Feststellung einer

  • BVerwG, 10.03.1988 - 6 B 56.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86   

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BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - 8 C 40.86 (https://dejure.org/1987,3183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zivildienst - Tauglichkeitsüberprüfung - Ergebnismitteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1536 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 797
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 153.81

    Anforderungen an die erneute Überprüfung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheids

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Eine derartige Entscheidung stellt einen Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dar (vgl. etwa Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ), gegen den die Anfechtungsklage gegeben ist (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 -).

    Der Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid stellt eine materielle Musterungsentscheidung dar, die im Umfang ihres Inhalts an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen tritt, indem er diese ändert, ergänzt oder bestätigt (vgl. für das Wehrpflichtrecht Urteil vom 9. Dezember 1981 - BVerwG 8 C 39.80 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 7 S. 1 , ferner Urteil vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 - amtl. Umdruck S. 4; für das Zivildienstrecht: Urteil vom 3. Juni 1983 a.a.O. S. 4, jeweils m.weit.Nachw.).

    Vielmehr entscheidet der Überprüfungsbescheid statusrechtlich darüber, ob der Dienstpflichtige weiterhin für den Zivildienst zur Verfügung steht und in welchem Umfang ihm nach § 7 Satz 3 ZDG im Rahmen der festgestellten Verwendungsfähigkeit Tätigkeiten zugewiesen werden dürfen (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 a.a.O. S. 4 ff.).

    In seinem Urteil vom 3. Juni 1983 (a.a.O. S. 4 f.) hat der Senat dargelegt, daß es in einem Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid für einen Zivildienstleistenden neben der Feststellung der Zivildienstfähigkeit der Festsetzung eines Verwendungsgrades nach § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG bedarf.

    Das Fehlen der Festsetzung eines Verwendungsgrades führt ungeachtet dessen, welcher Tauglichkeitsgrad und gegebenenfalls welcher Verwendungsgrad dem Kläger zuzumessen war, zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 a.a.O. S. 8 mit Hinweis auf die st. Rspr. des BVerwG im Wehrpflichtrecht).

  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 72.84

    Einberufungsbescheid - Tauglichkeitsprüfungsbescheid - Gestellungszeitpunkt

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Auf die Frage, ob frühere Musterungsentscheidungen durch den Überprüfungsbescheid inhaltlich geändert werden, kommt es entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. Urteil vom 30. Januar 1987 - BVerwG 8 C 72.84 - amtl. Umdruck S. 4); ebenso ist die Bestandskraft inhaltlich übereinstimmender früherer (förmlicher oder materieller) Musterungsentscheidungen unerheblich für die (zu bejahende) Frage, ob das Ergebnis einer ärztlichen Tauglichkeitsüberprüfung der Feststellung durch förmlichen Bescheid bedarf.
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Es trifft zwar zu, daß feststellende Verwaltungsakte - wie hier - einer gesetzlichen Grundlage bedürfen (vgl. Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 105.83 - BVerwGE 72, 265 ).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Der Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid stellt eine materielle Musterungsentscheidung dar, die im Umfang ihres Inhalts an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen tritt, indem er diese ändert, ergänzt oder bestätigt (vgl. für das Wehrpflichtrecht Urteil vom 9. Dezember 1981 - BVerwG 8 C 39.80 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 7 S. 1 , ferner Urteil vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 - amtl. Umdruck S. 4; für das Zivildienstrecht: Urteil vom 3. Juni 1983 a.a.O. S. 4, jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 60.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid - Einberufungstermin

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Der Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid stellt eine materielle Musterungsentscheidung dar, die im Umfang ihres Inhalts an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen tritt, indem er diese ändert, ergänzt oder bestätigt (vgl. für das Wehrpflichtrecht Urteil vom 9. Dezember 1981 - BVerwG 8 C 39.80 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 7 S. 1 , ferner Urteil vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 - amtl. Umdruck S. 4; für das Zivildienstrecht: Urteil vom 3. Juni 1983 a.a.O. S. 4, jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 87.84

    Gerichtlicher Rechtsschutz neben der Anfechtung des Musterungsbescheides bzw.

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Eine derartige Entscheidung stellt einen Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dar (vgl. etwa Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ), gegen den die Anfechtungsklage gegeben ist (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 -).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.2011 - 8 ME 329/10

    Schornsteinfegerrecht, Bescheinigung über die Tauglichkeit der Abgasanlagen und

    Soweit die Antragsteller darauf verweisen, in der Rechtsprechung werde das Vorliegen dieser Voraussetzungen und daran anknüpfend die Verwaltungsaktsqualität feststellender Bescheinigungen durchaus bejaht (vgl. bspw. BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 6 C 16.09 -, juris Rn. 23 (Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 29 Satz 3 RStV); BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - 7 C 7.90 -, NVwZ-RR 1991, 330 (Prüfbescheinigungen für die allgemeine Zulassung schlagwettergeschützter und explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel im Bergbau); BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 8 C 40.86 -, NVwZ 1987, 797 (Ergebnis der Tauglichkeitsfeststellung nach § 39 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ZDG, § 15 a Abs. 1 MustV)), kann allein hieraus nicht auf die Regelungswirkung der hier zu beurteilenden Bescheinigung nach § 40 Abs. 8 NBauO geschlossen werden.
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 100.85

    Zivildienstpflichtiger - Einstellungsuntersuchung - Ergebnisbescheid -

    Das Ergebnis der Untersuchung und die sich daraus ergebende Rechtsfolge sind dem Dienstpflichtigen durch schriftlichen Bescheid mitzuteilen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 40.86 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 3 S. 4 ) Ein solcher Bescheid ist eine materielle Musterungsentscheidung, die im Umfang ihres Gehalts an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen tritt, in dem er diese ergänzt, ändert oder bestätigt (Urteil vom 22. Mai 1987, a.a.O. S. 5 m.weit.Nachw.).
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